DATENSCHUTZ-UNTERWEISUNG

Sensibilisierungstraining für Datenschutz 

 

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Eine Speicherung von personenbezogenen Daten auf Vorrat ist somit grundsätzlich verboten.

 

Zweckbindung

(Art. 5 EU-DSGVO)

Personenbezogene Daten dürfen nur zu
dem Zweck verwendet werden, zu dem sie erhoben worden sind.
Die Daten dürfen nicht nachträglich für einen anderen Zweck verwendet werden. Die Daten sind an den ursprünglich festgelegten Zweck „gebunden“.
Bevor Sie mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten beginnen, müssen die Zwecke konkret festgelegt werden.
Ist der Zweck erreicht, müssen die Daten grundsätzlich gelöscht werden. Diese Pflicht entfällt nur in einigen gesetzlich geregelten Ausnahmefällen.
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Denken Sie immer daran:

Das (verbotene) Gegenteil von Zweckbindung ist Zweckentfremdung.