DATENSCHUTZ-UNTERWEISUNG

Sensibilisierungstraining für Datenschutz 

 

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Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist durchzuführen, wenn eine Verarbeitungsform aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen zur Folge hat.

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) beschreibt insb. die  Verarbeitungsvorgänge, die Zwecke, die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitung, und bewertet die Risiken und Gefahren sowie die Sicherheitsvorkehrungen. Sollte eine DSFA durchgeführt werden müssen, kontaktieren Sie bitte Ihren Datenschutzbeauftragten.


 

Datenschutz-Folgenabschätzung

(Art. 35 EU-DSGVO, § 67 BDSG)

 

Beispiele:

  • Systematische und umfassende Bewertung persönlicher Aspekte,(z.B. Betrieb von Dating- und Kontaktportalen)
  • Umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten (z.B. Videosprechstunde mit dem Arzt)
  • Systematische weiträumige Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche (z.B. Videoüberwachung)