Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) beschreibt insb. die Verarbeitungsvorgänge, die Zwecke, die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitung, und bewertet die Risiken und Gefahren sowie die Sicherheitsvorkehrungen. Sollte eine DSFA durchgeführt werden müssen, kontaktieren Sie bitte Ihren Datenschutzbeauftragten.