DATENSCHUTZ-UNTERWEISUNG
Sensibilisierungstraining für Datenschutz
Befugnisse der Aufsichtsbehörde
(Art. 55 EU-DSGVO)
Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde
Gründe für eine Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde sind beispielsweise
Wundern Sie sich nicht über die Höhe der Bußgelder!
Je nachdem, welcher Verstoß gegen die EU-DSGVO dem Verantwortlichen zur Last gelegt werden, drohen Geldbußen von bis zu 20 Mio. Euro oder bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres (je nachdem, welcher Betrag höher ist).
Immer mal wieder hört man ja auch von Bußgeldern in den Nachrichten (z.B. Facebook, Google).
Hier sieht man, dass die Aufsichtsbehörden Ihre Befugnis nutzen, Bußgelder oder Untersagung bei Verstößen gegenüber dem Verantwortlichen anzuordnen.
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